a) als wichtigste gesellschaftliche Aufgabe eine qualifizierte sozialistische
Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten;
b) alle Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß zu erfüllen
und vor allem die Unterrichts- und Erziehungsarbeit nach den gültigen
Lehrplänen, Ausbildungs- und Erziehungsprogrammen durchzuführen;
c) die Regeln der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitiger
Hilfe zu achten;
d) das sozialistische Eigentum vor Beschädigungen und Verlusten
zu schützen;
e) die Arbeitszeit voll zur allseitigen Bildung und sozialistischen
Erziehung der Schüler und Kinder zu nutzen und sich sorgfältig
für diese Tätigkeit vorzubereiten und weiterzubilden;
f) die Bestimmungen über die Fürsorge- und Aufsichtspflicht,
den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz einzuhalten;